Durch das Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000 hat der Gesetzgeber die „digitale Betriebsprüfung“ mit Wirkung vom 01.01.2002 in das deutsche Steuerrecht eingeführt. Die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen), besser bekannt als digitale Betriebsprüfung, waren zunächst ein Papiertiger. Die Finanzverwaltung war anfangs weder technisch noch fachlich in der Lage, flächendeckend Betriebsprüfungen mit Notebook und Prüfungssoftware durchzuführen.